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Berlakovich: Impulsprogramm bringt wichtige Entlastung für bäuerliche Betriebe

ÖPUL- und Ausgleichszahlungen werden wertangepasst, Invest-Förderung wird aufgestockt


Die heimische Landwirtschaft befindet sich aktuell in einer angespannten Situation. Sinkende Erzeugerpreise und hohe Produktionskosten setzen den bäuerlichen Betrieben stark zu.

Das neue Impulsprogramm bringt in den kommenden vier Jahren in Summe 360 Mio. Euro mehr für die heimische Landwirtschaft. Dadurch soll die schwierige finanzielle Situation der heimischen bäuerlichen Betriebe abgefedert und eine nachhaltige sowie wettbewerbsfähige Lebensmittelproduktion in Österreich gewährleistet werden. Das Impulsprogramm für die Landwirtschaft teilt sich auf 90 Mio. Euro jährlich für die Jahre 2024 – 2027 auf. 60 Prozent werden dabei vom Bund und 40 Prozent von den Ländern beigesteuert. Damit werden etwa die ÖPUL- und AZ-Prämien um 8 Prozent erhöht.


„Das Impulsprogramm ist ein wichtiger Verhandlungserfolg von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Positiv ist auch die Bereitschaft der Länder, dieses Programm mitzufinanzieren. Der Schulterschluss von Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt zur Abfederung der Verluste und Marktverwerfungen am Agrarsektor“, betont der Präsident der Burgenländischen Landwirtschaftskammer Nikolaus Berlakovich.


Eckpunkte Impulsprogramm Landwirtschaft

  • Das BML stellt in den Jahren 2024-2027 zusätzlich 54 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Wie im Landwirtschaftsgesetz vorgesehen, kommen 36 Mio. Euro pro Jahr an Landesmitteln hinzu. In Summe ergeben sich 90 Mio. Euro pro Jahr.

  • Für 2024-2027 sind das 360 Mio. Euro zusätzlich für Österreichs Landwirtschaft.

  • Die Mittel werden für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete (AZ) sowie die Investitionsförderung eingesetzt.

  • Im nächsten Schritt sollen diese zusätzlichen Mittel 2024 mit einer Änderung des österreichischen GAP-Strategieplan aufgenommen und anschließend durch die EU-Kommission genehmigt werden.

  • Für ÖPUL und AZ sollen die Mittel für die Maßnahmenjahre 2024 bis 2027 ausbezahlt werden. Die Mittel für die Investitionsförderung stehen ebenfalls ab 2024 zur Verfügung. Für ab 2024 gestellte Anträge soll es eine höhere Obergrenze für bestimmte anrechenbare Klimaschutz- und Tierwohlkosten geben.


360 Mio. Euro für ÖPUL, Ausgleichszulage und Investitionsförderung

Die Mittel dienen als Leistungsabgeltung für Bäuerinnen und Bauern im Bereich Umwelt, Klima, Tierwohl, Bio- und die Berglandwirtschaft. Inflationsbedingt werden nun das Agrarumweltprogramm ÖPUL, die Bergbauern- und Investitionsförderung aufgestockt.


1. Agrarumweltprogramm ÖPUL

  • Das ÖPUL ist das zentrale Instrument der Agrarpolitik, um eine umweltschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zu unterstützen.

  • Die freiwillige Teilnahme von mehr als 80% der Bäuerinnen und Bauern in Österreich bestätigt die hohe Bereitschaft, Umwelt- und Klimaleistungen zu erbringen.

  • Künftig werden diese Leistungen mit 191 Mio. Euro zusätzlich honoriert. Dazu sollen alle ÖPUL-Prämien um 8% angehoben werden. 40 Mio. Euro stehen für gezielte, neue Maßnahmen im Umwelt- und Klimabereich zur Verfügung (derzeit in Ausarbeitung).


2. Bergbauernförderung – Ausgleichzulage (AZ)

  • Das Ziel der Ausgleichszulage ist es, eine flächendeckende Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten zu gewährleisten. In Österreich liegen rd. 70% der landwirtschaftlichen Flächen im benachteiligten Gebiet (Großteils Berggebiete).

  • Künftig stehen 105 Mio. Euro zusätzlich für benachteiligte u. Berggebiete zur Verfügung. • Die AZ-Prämien werden um 8% angehoben, zudem ist ein zusätzliches Top-Up für die Erschwernisgruppen 3 und 4 vorgesehen:

- Rund 14 Euro/ha mehr für die Erschwernisgruppen 0-2

- Rund 33 Euro/ha mehr für Erschwernisgruppen 3 und 4


3. Landwirtschaftliche Investitionsförderung

  • Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung schaffen Innovation und leisten einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und das Tierwohl.

  • Die zusätzlichen 64 Mio. Euro ermöglichen es, die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro anzuheben.

  • Die Erhöhung der Obergrenze ist für Investitionen in folgende Maßnahmen anwendbar: - Investitionen in Klimaschutz und Klimawandelanpassung (z.B.: Bodennahe Gülleausbringung, Multiphasenfütterung, effiziente Bewässerung, Kühlung in Ställen, etc.)

- Besonders tierfreundliche Haltungssysteme


Betriebsbeispiele

  • Ein ÖPUL-Betrieb im Berggebiet mit 20 ha Fläche, rund 250 Euro/ha ÖPUL und 180 Euro AZ erhält rund 700 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.

  • Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb mit 24 ha Fläche und 250 Euro/ha ÖPUL erhält außerhalb des benachteiligten Gebiets rund 500 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.

  • Ein durchschnittlicher Bio-Betrieb im benachteiligten Gebiet mit 24 ha, 350 Euro/ha ÖPUL und 180 Euro AZ erhält rund 1.000 Euro pro Betrieb und Jahr zusätzlich.

  • Je nach Investitionsvorhaben im Stallbereich erhält ein landwirtschaftlicher Betrieb bis zu 40.000 Euro mehr Zuschuss.

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