Totschnig: Pünktliche 2. Auszahlung garantiert weiterhin Stabilität
Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt ab 26. Juni 2024 die Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus. „Damit unsere Lebensmittelversorgung, unsere Kulturlandschaft, die ländlichen Regionen und unsere Naturräume nachhaltig gesichert werden, ist es notwendig, die umfassenden Mehrleistungen unserer Bäuerinnen und Bauern entsprechend finanziell abzugelten. Mit der zeitgerechten Auszahlung der zweiten Teilzahlung honorieren wir die freiwilligen Umweltleistungen im Agrarumweltprogramm, gelten die Bewirtschaftungserschwernisse für benachteiligte Gebiete im Rahmen der Ausgleichszulage ab und schaffen eine wirtschaftliche Basis für die Betriebe durch die Direktzahlungen“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Ebenso werden Zahlungen u.a. für LEADER, die Dorferneuerungen, für die Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und andere Projektmaßnahmen ausbezahlt.
Die Umsetzung der neuen GAP-Periode ab 2023 hat sowohl unsere bäuerlichen Familienbetriebe als auch die Verwaltung vor neue Herausforderungen gestellt. „Trotzdem ist es gelungen, den ersten Teil der Leistungsabgeltungen zeitgerecht im Dezember 2023 und den zweiten Teil jetzt im Juni 2024 auszuzahlen. Österreich ist eines der wenigen Länder in der EU, wo eine rechtzeitige Auszahlung gelungen ist. Die AMA hat hier großartige Arbeit geleistet und sich erneut als verlässlicher Partner der Bäuerinnen und Bauern bewiesen.“ Basis dieser Auszahlungen ist der gemeinsam mit der EU-Kommission umgesetzte Österreichische GAP-Strategieplan 2023-2027 sowie die Anpassungen im Zuge des Impulsprogramms für die Landwirtschaft.
Zusätzliche Leistungsabgeltung ab 2024 durch Umsetzung des Impulsprogramm für die Landwirtschaft
Gemeinsam mit den Ländern wird seit Jahresbeginn das Impulsprogramm für die Landwirtschaft umgesetzt. 2024 bis 2027 stehen zusätzliche 360 Mio. Euro für das Agrarumweltprogramm, die Unterstützung der Berg- und benachteiligten Gebiete sowie die Investitionsförderung zur Verfügung. Damit werden die Leistungsabgeltungen im Agrarumweltprogramm ÖPUL sowie die Leistungsabgeltungen für benachteiligte Gebiete um 8% erhöht sowie die Obergrenze der anrechenbaren Kosten für Investitionen bei Tierwohl, Klima und Wassermanagement auf 500.000 Euro angehoben. Darüber hinaus gibt es ein Top-Up für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis. Totschnig betont: „Österreichs Bäuerinnen und Bauern sind mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter steigende Betriebsmittelkosten, Inflation, volatile Marktpreise sowie extreme Wetterbedingungen. Durch die Umsetzung des Impulsprogramm setzen wir gemeinsam mit den Ländern einen wichtigen Akzent um die Leistungsabgeltungen an diese neuen Gegebenheiten anzupassen und den Betrieben weiterhin eine Teilnahme zu ermöglichen.“ Die Prämien 2024 für das Impulsprogramm werden mit der Hauptauszahlung im Dezember 2024 ausbezahlt.
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